DER WEG ZUM FÜHRERSCHEIN: AUTO
Neu ab diesem Jahr darf man ab 17 Jahren mit dem Fahren beginnen und man muss mind. 1 Jahr im Besitz des Lernfahrausweises sein, bevor man die praktische Führerprüfung absolvieren kann:
Schritt 1: Lebensrettende Sofortmassnahmen (Nothelfer)
Schritt 2: Gesuchsformular einsenden an das Strassenverkehrsamt Ihres Wohnsitzkantones
Schritt 4: Autofahrstunden (Lektionen à 50 Minuten)
Schritt 5: Oblig. Verkehrskunde-Kurs (VKU) aufgeteilt in 4 x 2 Lektionen
Schritt 6: Praktische Führerprüfung